1. Online-Antragsformular aufrufen
Online-Antragsformular
2. Zugangsdaten eintragen
Die Online-Bearbeitung erfordert zwingend die Eingabe der E-Mail-Adresse des Bearbeiters und die Vergabe eines eigenen Kennworts. Diese Angaben sind wichtig für die Weiterbearbeitung. Also bitte nicht vergessen und korrekt eintragen!
Sollte im Laufe der Bearbeitung das Kennwort abhanden kommen kontaktieren Sie die
Projektkoordinatorin Frau Magdalena Dziuk.
3. Antrag ausfüllen
Alle Abfragen müssen in deutscher und polnischer Sprache korrekt ausgefüllt werden.
H i n w e i s e:
Textfeld zu klein
Grundsätzlich sollten Ihre Angaben kurz und konkret erfolgen.
Reicht das vorgesehene Textfeld trotzdem nicht, wird automatisch eine Anlage mit dem restlichen Text angelegt. Diese Anlage wird automatisch im Anlagenverzeichnis registriert.
In der Druckversion ist die entsprechende Stelle mit einem kleinen Dreieck gekennzeichnet.
Anzahl der Projektpartner
Die Angabe zur Anzahl der Projektpartner Punkt 0.1 im Online -Formular ist wichtig für die Bearbeitung des Punkt 3 „Angaben zu Projektpartnern“. Entsprechend Ihrer Angaben wird das Antragsformular angepasst.
Gliederungspunkte des Antragsformulars
Auf der vorletzten Zeilen jeder Online-Seite des Antrags sind die auszufüllenden Gliederungspunkte des Antrags aufgeführt.
Durch Anklicken gelangen sie zu dem jeweiligen Punkt. Verlassen Sie eine Seite, werden Eintragungen automatisch gespeichert.
Druckversion
Der Antrag kann jederzeit als leeres Formular oder mit Ihren aktuellen Angaben ausgedruckt werden (Druckversion).
Arbeit am Antragsformular unterbrechen
Auf der untersten Zeile jeder Online-Seite finden Sie das Feld „Antrag später bearbeiten“. Bei Anklicken dieses Feldes wird die Arbeit unterbrochen und Sie gelangen zur Ausgangsposition zurück.
Sie können jederzeit durch Anklicken dieses Feldes die Bearbeitung unterbrechen, eine Pause einlegen und später die Arbeit fortsetzen. Bisher getätigte Eintragungen werden automatisch gespeichert.
Wird die Bearbeitung ohne Anklicken dieses Feldes beendet, gehen die letzten Änderungen auf der aktuellen Seite verloren.
Antrag grob prüfen
Ebenfalls auf der untersten Zeile jeder Online-Seite finden Sie das Feld „Antrag prüfen“. Bei Anklicken dieses Feldes werden Ihre Eintragungen im Antrag grob geprüft:
- Zahlenformate
- Datums- und Zeitangaben
- Vorhandensein von verbalen Beschreibungen und deren Übersetzung
Es erfolgt keine inhaltliche Wertung Ihrer Eintragungen.
Das Ergebnis der Prüfung wird angezeigt. Sie werden auf Fehler aufmerksam gemacht und die Korrektur muss entsprechend erfolgen. Ansonsten ist ein "Einreichen" an KPF-Sekretariat nicht möglich.Fehlerhaft ausgefüllte Antragspunkte (vorletzte Zeile jeder Bearbeitungsseite) sind markiert.
4. Antragsabsendung / Einreichung
Erst nachdem alle auszufüllenden Antragspunkte die Anforderungen der Grobprüfung erfüllen, besteht die Möglichkeit, den Antrag zu senden.
Dazu klicken Sie bitte :
- Antrag einreichen
Mit dem Absenden des Online-Antrages erhält Ihr Antrag ein Aktenzeichen. Dieses Aktenzeichen erscheint dann bei jeder Überarbeitung in der Druckversion.
Ihr Antrag kann nun "qualifiziert" werden. Das bedeutet;
- Sie erhalten eine E-Mail bzgl. des Einganges.
- Der Antrag ist ab diesem Zeitpunkt gesperrt.
- Sie erhalten ggf. Hinweise zur Überarbeitung.
Sind Änderungen erforderlich, wird durch den zuständigen Projektkoordinator eine Freischaltung veranlasst.
Wenn notwendig, kann der Antrag mehrfach überarbeitet werden (Abstimmung mit dem Projektkoordinator ist erforderlich).
Wird der Antrag als abgeschlossen angesehen, wird er vom Antragssteller/Projektpartner ausgedruckt, unterschrieben und mit den erforderlichen Anlagen an die antragsannehmende Seite des KPF-Sekretariats gesendet.
5. Umsetzung der Projektidee
Ihr Projektantrag wurde im Lenkungsausschuss bestätigt und Sie haben eine Fördervereinbarung erhalten. Folgendes sollte bei der Umsetzung des Projektes beachtet werden:
Die getätigten Ausgaben müssen im Bewilligungszeitraum liegen (lt. Fördervereinbarung).
Förderfähig sind nur Kostenpositionen, die laut Fördervereinbarung im Projektantrag bestätigt wurden.
Einzelne Ausgabenarten dürfen um 20 % überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ausgabenarten der zuwendungsfähigen Ausgaben ausgeglichen wird.
Eine Erhöhung der bestätigten Gesamtförderung ist nicht möglich!
Bei allen Begegnungen sind Teilnehmerlisten zu führen!
Die Publizitätspflichten sind bei Veröffentlichungen zu beachten!
Wir sind zur VOR-Ort-Kontrolle verpflichtet. Bitte vergessen Sie nicht, uns bei besonderen Höhepunkten einzuladen. Das ist auch immer eine gute Gelegenheit, eventuelle Fragen zu klären.
6. Erfolgreiche Abrechnung des KPF-Projekts
Formulare (Homepage der Euroregion Neisse)
- Abschlussbericht (zweisprachig)
- Belegliste
- Auszahlungsantrag
- Teilnehmerliste
Projektunterlagen
- alle Ausgaben sind mit Rechnungen zu belegen
- alle Rechnungen im Original
- Zahlungsbelege (Kontoauszüge) im Original oder als beglaubigte Kopie
- jeweils 3 Angebote bei Ausgaben über 150 €
- Honorarverträge
- nachvollziehbare Belege bei der Abrechnung von Fahrtkosten (Person, Datum, Kilometerangabe, Reiseziel, Zweck der Fahrt und Kosten/Rechnung)
- zweisprachige Belegmuster (z. B. Einladungen, Programme, Flyer, erarbeitete Konzepte)
- Teilnehmerlisten
- bei Abrechnung von Personalkosten Tätigkeitsnachweis mit Angaben zum Inhalt der Arbeit, Zeit/Dauer und Datum und Beleg über Gehaltsabrechnung
Wissenswertes und Tipps - bitte beachten!
Mit Honorarkräften ist ein Honorarvertrag abzuschließen. Die Tätigkeit der Honorarkraft ist nachvollziehbar darzustellen. Folgende Angaben müssen in der Rechnung in Verbindung mit dem Honorarvertrag enthalten sein: Person, Tag /Zeit und Dauer der Aktivität, Inhalt/Thema der Honorartätigkeit.
Nur Personalkosten der Angestellten des Antragsstellers können abgerechnet werden. Als Nachweis ist erforderlich: unterschriebener Lohnzettel und projektbezogener Tätigkeitsnachweis.
Bei Abrechnung von Fahrtkosten mit privaten PKW ist ein Nachweis über die gefahrenen Kilometer zu führen. Als Nachweis ist anzugeben:
- Name Fahrer und Mitfahrer
- Tag der Leistung
- Abfahrtsort und Reiseziel
- Zweck der Fahrt
- ggf. Mitfahrer
- gefahrene Kilometer
- Kostenabrechnung der Fahrt (0,25 € pro km sowie 0,02 € pro mitgenommene Person sind förderfähig)
Einsprachige Publikationen (Druckerzeugnisse und Internet) und Internetpräsentationen werden nicht gefördert!
Alkoholische Getränke sind nicht förderfähig!
Bei Verringerung der förderfähigen Gesamtausgaben verringert sich auch der mögliche Förderbetrag für Personal- und Verwaltungsausgaben (max. 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben)!
Bei gemeinsam finanzierten Projekten ist bei den anteiligen förderfähigen Gesamtkosten zwischen den Projektpartnern das Verhältnis 70% zu 30 % einzuhalten!
Bei Verringerung der förderfähigen Ausgaben verringert sich auch der mögliche Förderbetrag für Ausstattungsgegenstände.
Kosten können bereits nach der Registrierung anerkannt werden, aber in diesem Fall tragen Sie das finanzielle Risiko, falls das Projekt nicht durch den Lenkungsausschuss bestätigt wird!
