Anträge auf Gewährung einer Förderung im Rahmen des Kleinprojektefonds können laufend bei den genannten, zuständigen KPF-Sekretariaten eingereicht werden. Bezogen auf die geplanten Lenkungsausschüsse gibt es
folgende empfohlene Stichtage für die Einreichung der Projektanträge mit Pflichtanlagen.
Wir empfehlen Ihnen, die Projektidee gemeinsam mit der Projektkoordinatorin zu entwickeln.
Die Qualität des Antrages bestimmt entscheidend die Zeitdauer bis zur Erreichung der formalen und fachlichen Förderfähigkeit.
Erst wenn letztere erreicht ist, kann der Antrag registriert werden.
Ab diesem Zeitpunkt können unter der Voraussetzung der späteren Bewilligung des Projektes getätigte förderfähige Ausgaben anerkannt werden!
Die registrierten Anträge werden abschließend, insbesondere auf ihre grenzübergreifende Wirkungen geprüft und bewertet und in der Folge für eine Förderung bestätigt bzw. abgelehnt.
Verantwortlich dafür ist der je Programm zuständige
Lenkungsausschuss Kleinprojekte der Euroregion Neisse.
Die Entscheidungen des Lenkungsausschusses werden unter
bestätige Projekte bekanntgegeben.
Parallel erhält/erhalten der/die Projektpartner die vom KPF-Sekretariat ausgefertigte/angefertigten Fördervereinbarung/Fördervereinbarungen zugestellt. Nach Gegenzeichnung wird/werden sie wirksam.
Das Projekt kann starten.
Wir sind bemüht, dies innerhalb eines Monats nach Lenkungsausschuss zu realisieren.
Im Falle der Ablehnung eines Projektes wird/werden der/die Projektpartner ebenso schriftlich informiert.
