Der Fonds wird in Zusammenarbeit zwischen der tschechischen und polnischen Seite der Euroregion Neisse-Nisa-Nysa verwaltet. Leadpartner ist die tschechische Seite.
Die wesentlichen
Programminformationen sind in tschechischer Sprache vom Leadpartner präsentiert.
Eine Besonderheit des Programms ist, dass keine gemeinsam finanzierte Anträge möglich sind.
Darüberhinaus gelten die allgemeinen Verfahrensregelungen/Bedingungen.
Förderphilosophie
Mit den Förderungen sollen Kleinprojekte unterstützt werden, die die grenzübergreifende Information, Kommunikation und Kooperation zwischen Bürgern, Vereinigungen und Behörden im gemeinsamen Fördergebiet pflegen und intensivieren sowie die Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Lebensraum stärken.
Die Projekte müssen in grenzübergreifender Partnerschaft realisiert werden. Mindestens zwei der nachstehenden Kriterien sind einzuhalten:
- gemeinsame Planung
- gemeinsame Durchführung
- gemeinsames Personal
Antragsteller und Fördergebiet
Antragsteller, förderfähige Einrichtungen mit Sitz im tschechisch - polnischen Fördergebiet können einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen.
Fördergebiet auf polnischer Seite
(Nuts III - Gebiet Jeleniogórski) die Landkreise: bolesławiecki, jaworski, jeleniogórski, kamiennogórski, lubański, lwówecki, złotoryjski, zgorzelecki, sowie der Kreisfreien Stadt Jelenia Góra
Fördergebiet auf tschechischer Seite
die Landkreise: Ceska Lipa, Liberec, Jablonec nas Nisou, Semily
Wer nimmt den Antrag entgegen und betreut ihn von der Antragsstellung bis zur Abrechnung?
Anträge von tschechischen Antragstellern können in der Geschäftsstelle der Euroregion Nisa
Euroregion Nisa
regionální sdružení
Tř. 1. máje 858/26
46001 Liberec III
Telefon: +420 485 340991
Telefax: +420 485 340988
j.zamecnik--at--ern.cz
und Anträge von polnischen Antragstellern in der Geschäftsstelle der Euroregion Nysa
Stowarzyszenie Gmin Polskich Euroregionu Nysa
ul. 1 Maja 57
PL – 58-500 Jelenia Góra
Telefon: +48 75 7676470 oder +48 75 7676472
Telefax: +48 75 7676470
biuro--at--euroregion-nysa.pl
entgegengenommen werden.
In den Geschäftsstellen kann man beraten werden, den Antrag abgeben und nach positiver Förderentscheidung einen Fördervertrag erhalten. Nach erfolgreicher Realisierung werden in der zuständigen Geschäftsstelle die Abrechnungsunterlagen entgegengenommen und die Auszahlung der Fördermittel veranlasst.
